Kontakt
Wir freuen uns über jeden aktiven und konstruktiven Kontakt unserer Aktionäre und sind bei konstruktiven Anfragen immer bemüht, zeitnah und nach bestem Wissen zu reagieren.
Ein Hinweis auf die geltende Rechtslage in eigener Sache: Jeder Aktionär hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber seiner Gesellschaft, der in § 131 AktG geregelt ist. Dieser Anspruch besteht aber nur in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Außerhalb der Hauptversammlung besteht dieser Anspruch nicht. Vielmehr ist es dem Vorstand aufgrund des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgebots sogar verboten, Aktionäre ohne sachlichen Grund außerhalb der Hauptversammlung ungleich zu informieren. Einige Anfragen, die uns über diesen Kanal erreichen deuten auf die Erwartungshaltung hin, sehr konkrete, sehr individuelle Antworten zu erhalten und dennoch müssen wir den ein oder anderen Fragesteller möglicherweise enttäuschen.
Davon unabhängig sind die gesetzlichen Informationspflichten, die uns als börsennotierte Gesellschaft obliegen und die von uns selbstverständlich beachtet werden. Sollte eine solche Verpflichtung entstehen, werden wir alle Aktionäre und den Kapitalmarkt gleichmäßig und ordnungsgemäß informieren. Sie finden solche Informationen markiert als „Ad-hoc“ u.a. hier: EQS News
Fragen zur Entwicklung des Aktienkurses selbst können wir naturgemäß nicht beantworten. Aber auch hier der Hinweis, dass die mVISE Aktie zeitweilig ein vergleichsweise geringes Handelsvolumen aufweist. Es kann somit vorkommen, das überproportionale Ordervolumen durchaus eine signifikante Kursänderung verursachen. Darauf haben weder wir als Gesellschaft Einfluss, noch hat die jeweils aktuelle Unternehmensentwicklung der mVISE AG einen direkten unmittelbaren Einfluss darauf. Bereits eine oder wenige Order kann oder können solche Kursbewegungen vollkommen unabhängig von der Unternehmensentwicklung auslösen. Im Übrigen gilt dies für beide Richtungen, wie die jeweiligen Kurserholungen durchaus immer wieder zeigen.