Die mVISE ist eine „IT as a Service“ Manufaktur (ITaaS) und bietet Kunden in den drei Manufakturbereichen „Professionelle IT-Services“, „Software Development“ und „Souring“ hochmoderne IT-Lösungen. Bestehend aus rund 85 Mitarbeitern mit ausgeprägtem Technologiefokus verfolgt mVISE ein klares Ziel: Kunden durch die digitale Transformation zu begleiten, Software zu optimieren und komplexe Geschäftsprozesse zu vereinfachen.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
April 5, 2023
Investor News
Auszug: mVISE AG warnt vor wahrscheinlichem Umsatz- und Ergebnisrückgang für 2022 und kündigt an, in der Hauptversammlung am 13. Juni über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals zu berichten, gemäß § 92 Abs. 1 AktG.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Schlagwort(e): Abweichung von Ergebniserwartungen, Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals
Düsseldorf, 05.04.2023: Die mVISE AG bleibt voraussichtlich hinter den Umsatz- und Ergebniserwartungen für 2022 zurück und wird der Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes anzeigen.
Die mVISE AG (Frankfurter Wertpapierbörse, Scale Segment, ISIN: DE0006204589), („Gesellschaft“) wird nach vorläufigen, ungeprüften Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2022 die Erwartungen voraussichtlich nicht erreichen können. Zu dieser Einschätzung gelangt der Vorstand nach der heutigen Analyse der vorläufigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2022 im Rahmen des laufenden Jahresabschlussprozesses.
Grund hierfür ist die bilanzielle Neubewertung von Projektumsätzen bei einem Großkunden der mVISE, die einmalig die Umsatzerlöse und das EBITDA im Geschäftsjahr 2022 reduziert. Während für das erste Halbjahr 2022 noch ein EBITDA (ohne bilanzielle Neubewertung) von 1,45 Mio. EUR gemeldet werden konnte, liegt das EBITDA für das Gesamtjahr 2022 aus den vorgenannten Gründen mit 0,0 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 0,4 Mio. EUR. Weiterhin führten aufgrund kaufmännischer Vorsicht vorgenommene außerplanmäßige Abwertungen zu einer weiteren Belastung des Eigenkapitals.
Nach Ansicht des Vorstands muss nach pflichtgemäßen Ermessen angenommen werden, dass aus diesen Gründen ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne des § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist. Ein solcher Verlust löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Aufgrund der zeitlichen Nähe zur ordentlichen Hauptversammlung wird der Vorstand dieser bevorstehenden Hauptversammlung einen Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen und über die Verlustanzeige und zur Lage der Gesellschaft pflichtgemäß Bericht erstatten.
Die ordentliche Hauptversammlung ist für den 13. Juni 2023 geplant. Die finalen Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht die Gesellschaft voraussichtlich Ende April 2023.
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