
Mitteilung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
Die mVISE AG informiert über die ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1, inklusive Aktienzusammenlegung, Spitzenregulierung und Umstellung der Börsennotierung.

Düsseldorf, 21.04.2022: Der Vorstand der mVISE AG (Deutsche Börse Scale, ISIN: DE0006204589) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von 35 Teilschuldverschreibungen unter der neuen Wandelanleihe 2022/2026 (ISIN: DE000A3MQXE7) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen.
Zeichner sind einerseits bestehende Gläubiger der Wandelanleihe 2017/2020, die die von ihnen bereits gehaltenen Schuldverschreibungen in neue Teilschuldverschreibungen unter der neuen Wandelanleihe 2022/2026 im Nominalvolumen von 2,3 Millionen Euro getauscht haben. Die zum 01. April 2022 fällig gewordene Wandelanleihe 2017/2020 ist damit vollständig abgelöst.
Zudem haben bestehende Gläubiger unter der Wandelanleihe 2017/2022 gehaltene Schuldverschreibungen bereits vorzeitig in neue Teilschuldschreibungen in einem Nominalvolumen von 1,2 Millionen Euro getauscht.
Damit verbleibt von dem geplanten Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro lediglich noch ein Nominalbetrag von 1,5 Millionen Euro. Die damit noch verbleibenden 15 neuen Teilschuldverschreibungen sollen im Rahmen einer Privatplatzierung ebenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts den übrigen Gläubigern der Wandelanleihe 2017/2022 sowie weiteren ausgewählten Investoren prospektfrei zum Erwerb angeboten werden.
Die Wandelanleihe wurde zu 100 % des Nennwertes mit einer Stückelung von 100.000 EUR je Anleihe begeben und wird mit jährlich 4,5 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Der Wandlungspreis je Aktie wurde mit 1,75 EUR festgelegt.

Die mVISE AG informiert über die ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1, inklusive Aktienzusammenlegung, Spitzenregulierung und Umstellung der Börsennotierung.

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